Suche nach Ausnahmeregelung für Feuerwehren beim Führerschein.
(rb) Hannover Die Änderung der Führerschein-Verordnung, wonach die Inhaber von Pkw-Führerscheinen künftig nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht steuern dürfen, stellt die Freiwilligen Feuerwehren vor Probleme. Da selbst viele kleinere Wehren inzwischen über Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Höchstgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen verfügen oder zumindest deren Anschaffung ins Auge fassen müssen, die mit dem alten Pkw-Führerschein Klasse III noch gefahren werden durften, benötigen die Feuerwehrleute künftig zunehmend den Führerschein der neuen Klasse Cl für leichte Lkw. Für die freiwilligen Feuerwehrleute, die in manchen Betrieben oftmals wegen ihres ehrenamtliches Einsatzes ohnehin zusätzlichen Belastungen ausgesetzt sind, macht diese finanzielle Belastung den besonderen Einsatz für die Allgemeinheit zusätzlich unattraktiv. Die Kommunen selbst sehen sich angesichts ihrer angespannten Finanzlage nicht in der Lage, den Feuerwehrleuten den C1-Führerschein zu finanzieren.
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat sich deshalb jetzt dieses Problems angenommen und einen Vorstoß bei Landesverkehrsminister Fischer und Innenminister Bartling (beide SPD) gestartet, mit dem Ziel für Mitglieder der FreiwilIigen Feuerwehren unbürokratisch und kostengünstig eine auf den Feuerwehrdienst beschränkte Ausnahmegenehmigung vorzusehen. Nach Auffassung des kommunalen Spitzenverbandes ist eine solche Ausnahmeregelung durch die Führerscheinverordnung gedeckt.
Im Einsatzfall nämlich dürfen die Feuerwehrleute die schweren Fahrzeuge auch dann steuern, wenn sie die entsprechende Fahrerlaubnis nicht haben. Notwendig ist es allerdings auch die Handhabung dieser Fahrzeuge auch außerhalb des Einsatzes zu üben, um sicher mit ihnen umgehen zu können. Selbst wenn es zu der gewünschten Regelung käme, dürfte diese auf sich warten lassen. Denn die Kriterien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen müssten wohl bundeseinheitlich geregelt werden.
